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Wie Spiegel Online berichtet, plant die australische Regierung eine drastische Verschärfung des Internet-Rechts. Webseiten, die künftig keine klar erkennbare Altersfreigabe haben, müssen damit rechnen komplett aus dem (australischen) Netz genommen zu werden (bzw. den australischen Nutzern wird der Zugang zu diesen Seiten versperrt). Somit steht jeder Seitenbetreiber in der Verpflichtung seine Internetseite auf dessen Inhalt regelmäßig zu überprüfen (dies gilt insbesondere für die Beiträge der Website-User – seien es Kommentare, gepostete GIF-Animationen oder Links) und gegebenenfalls einzustufen. Des Weiteren soll die Bereitstellung zu Informationen betreffend der Themen Kindesmißbrauch, Drogenkonsum (Herstellung/Verbreitung), Anleitung zum Waffenbau, etc., generell unter Strafe gestellt werden. In die Verpflichtung will die australische Regierung hierzu die jeweiligen Provider nehmen.
Wie weitreichend dieses Gesetz sein kann, zeigt eine derzeitige Debatte in Australien, in der darüber gestritten wird, ob nicht bereits ein Wikipedia-Artikel über die Funktionsweise einer bestimmten Stichwaffe aufgrund ihrer Einfachheit als Anleitung zum Waffenbau gelten kann. Auch Neuseeland denkt über ähnliche Gesetze nach.
Es ist, insbesondere in der westlichen Welt, ein Trend zu bemerken, in denen Seitenbetrieber – ob groß oder klein – immer mehr in die Verantwortung gezogen werden – auch für das Handeln ihrer User.
In Deutschland sieht der neue Entwurf zum Staatsvertrag zum Jugendschutz vor, mit einer speziellen Filtersoftware eine (wohl kommende) Alterspflicht von Webseiten automatisch auszulesen, so dass Eltern diese Angebote für ihre Kinder gegebenenfalls manuell sperren können. Die Angabe, ob eine Website für Kinder und Jugendliche geeignet sei, solle hierbei der Seitenbetreiber selber machen – tut er dies nicht, könnte es passieren, dass seine Website automatisch von der Filtersoftware als unbekannt eingestuft wird. Im Zweifelsfall bedeutet dies natürlich „nicht geeignet für Kinder und Jugendliche“. Inwieweit dies auch ausländische Seiten, so ebenfalls Schnittberichte.com betrifft, konnte nicht festgestellt werden. Es ist aber natürlich davon auszugehen, dass alle im deutschen WWW abrufbaren Webseiten davon betroffen werden sein. Ebenfalls wird auch noch debattiert, ob die Altersfreigabe zusätzlich visuell in die Präsenz der Website mit einfließen solle.
Des Weiteren sollen nach dem neuen Entwurf zum Staatsvertrag zum Jugendschutz audiovisuelle Medien im Internet den gleichen Richtlinien unterliegen, wie etwa im Fernehen. Bedeutet: wenn ein „Tatort“ erst ab 16 Jahren freigegeben ist, dann dürfe er auf den Webseiten der ARD auch erst ab 22 Uhr abgerufen werden.
Martin Stadlmeier, Chef der Staatskanzlei, äußerte sich zum neuen Staatsvertrag wie folgt: „Moderner Jugendmedienschutz setzt auf Freiwilligkeit und Verantwortung und nicht, wie in den vergangenen Monaten oft fälschlicherweise behauptet wurde, auf die Einschränkung der Kommunikationsfreiheit im Netz.“
Im Gespräch mit Spiegel Online kritisierte Constanze Kurz vom Chaos Computer Club das neue Vorhaben: „Es wird versucht, das Internet so zu behandeln wie Fernsehen oder Radio.“ Anstelle schärfere Gesetze plädiert sie für mehr Eigenverantwortung und mehr Medienkompetenz der Eltern: „[Bei Kollegen] steht der Computer im Wohnzimmer und die Eltern sitzen dabei, wenn die Kinder ins Netz gehen. Wie früher mit dem Fernsehen.“
Welche Auswirkungen dies letztlich auf die Netzkultur eben in der Realität haben wird, wird dann zwangsweise erst der Praxistest zeigen. Laut Spiegel Online sei die Absegnung des neuen Entwurfs des Staatsvertrages von den Länderparlamenten nur noch reine Formsache.
‐ Markus Haage