32 Jahre und einen Monat hat es gedauert, nun ist er frei…
Sam Raimis Kulthorrorfilm „Tanz der Teufel“ („The Evil Dead“) aus dem Jahre 1981 ist in Deutschland nicht mehr beschlagnahmt (umgangssprachlich „verboten“). Eine Beschlagnahmung bedeutet, dass ein Film bundesweit nicht öffentlich beworben, vertrieben oder aufgeführt und produziert werden darf (der private Besitz einer Kopie war allerdings immer erlaubt, auch der Kauf im Ausland).
„Tanz der Teufel“ war seit dem 12. Juli 1984 bundesweit beschlagnahmt. Bis zum heutigen Tage durfte nur eine um 40 Sekunden gekürzte Fassung vertrieben werden, die dazu auch noch ab 18 Jahren freigegeben und indiziert wurde. Bis in die 1990er-Jahre führte der ehemalige deutsche Verleih Prokino eine juristische Schlacht mit den Behörden um eine Freigabe des Films zu erhalten. Dies führte sogar dazu, dass die Betriebsräume des Verleihers von der Staatsanwaltschaft durchsucht wurden. Aufgrund des langwierigen Gerichtsverfahren um „Tanz der Teufel“ wurde sogar der §131 StGb im Jahre 1985 abgeändert. Die Aufhebung der Beschlagnahmung ist ein historischer Tag! Der neue Rechteinhaber Sony Deutschland konnte nun die Beschlagnahme aufheben.
Einen Überblick über die spektakuläre Zensurgeschichte des Films findet ihr in Ausgabe 1 des Zombie-Magazins und in einem Artikel, den ich für Schnittberichte.com verfasst hatte: http://www.schnittberichte.com/artikel.php?ID=54#IIa
‐ Markus Haage
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