Es geschehen Zeichen und Wunder! ’84 Entertainment, die die „Freitag der 13.“-Filmreihe neu veröffentlichen werden, hatten bei der BPjM erfolgreich gegen den Beschlagnahmebeschluss des dritten Teils Einspruch erhoben. Die BPjM kam diesen nach. Da der Film nach seiner Indizierung durch die BPjM und Erstbeschlagnahmung durch das Amtsgericht Frankfurt im Jahre 1988 nie wieder beschlagnahmt wurde (üblicherweise werden Folgefassungen ebenfalls beschlagnahmt), konnte man hier einen Kniff anwenden und ohne die Gerichte die Beschlagnahmung für nichtig erklären. Die Indizierung wurde aufgehoben, somit auch die Beschlagnahmung.
Eine Beschlaganhmung bedeutet in der BRD quasi ein „Verbot“. Ein Film darf in der beschlagnahmten Fassung nicht mehr öffentlich vertrieben oder aufgeführt werden. Nach dem vorliegenden dritten Teil ist auch der vierte Teil der Reihe in Deutschland noch beschlagnahmt.
Danke 84 und René für ihr Engagement! Und jetzt die Unrated-Fassungen von Teil 5, 6 und 7 ausgraben!
‐ Markus Haage
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