Auch Lucio Fulcis ZOMBIE III wurde vom Index gestrichen. Dies gilt aber NUR für die stark geschnittene Video-Fassung. Dieser fehlen 15 (!!!) Minuten.
2002 wurde die auf DVD veröffentlichte Uncut-Fassung bundesweit beschlagnahmt. Demnach kann man hier kaum hoffen, dass der Streifen in ungeschnittener Fassung eine FSK 18-Freigabe erhält. Einen beschlagnahmten Film wieder freizugeben, ist sehr, sehr schwierig. Selbst bei KETTENSÄGENMASSAKER gelang dies nur durch einen Rechtskniff.
Die zweite Auflage von IMV-Video trug übrigens den schönen Untertitel: „Atomverseucht und untot.“
Der Titel ist zweifelsohne irreführend, da er zwar mehr oder weniger als lose Fortsetzung zu Fulcis ZOMBI 2 (ohne e) angesehen werden kann (zumindest von der Thematik her), aber bereits der Vorgänger keinen zweiten Teil darstellte, sondern lediglich versuchte im Fahrwasser von Romeros ZOMBIE mit zuschwimmen.
Der Film ist nicht besonders gut und sollte nicht in einem Atemzug mit Fulcis GEISTERSTADT DER ZOMBIES oder DAS HAUS AN DER FRIEDHOFSMAUER genannt werden. Dennoch besitzt der Streifen aufgrund dessen einen gewissen Unterhaltungswert. ZOMBIE III war zu dem einer der wenigen Italo-Zombie-Filme, die in Deutschland „frei“ erhältlich waren. Wenn auch nur geschnitten und indiziert. Weswegen der Film oft ausgeliehen und einen überproportional hohen Bekanntheitsgrad erhielt. Es war halt ein Zombiefilm, zudem ein Fulci-Film. Wobei letzteres nur bedingt stimmt, denn Fulci brach die chaotischen Dreharbeiten ab. Warum und weshalb, ist bis heute nicht eindeutig geklärt.
‐ Markus Haage