Peter Jacksons „Braindead – Der Zombierasenmähermann“ von 1992 gehört zu den großen Kultklassikern des modernen Splatterfilms. Sicherlich auch, weil der Film gerade aufgrund seiner vollkommen drastischen und überzogenen Gewaltdarstellungen gleichzeitig Höhepunkt und Finale des grafischen Splattertrends im Horrorfilmbereich darstellte, der vor allem in den 1980er-Jahren auf unterschiedliche Art und Weise zelebriert wurde. Denn es gibt auch hier streng genommen verschiedene Subgenres, wie etwa den Gorefilm oder Funsplatter. In Deutschland erschien „Braindead – Der Zombierasenmähermann“ von EuroVideo nur in einer gekürzten Fassung, die zudem schon um rund sechs Minuten geschnitten wurde (im Kino auf dem Fantasy Filmfest 1992 lief der Film wohl noch ungeschnitten), ab 18 Jahren freigegeben, indiziert und letztlich sogar beschlagnahmt (umgangssprachlich: verboten) wurde. Die Beschlagnahme hält bis heute an. Die einzige legale Fassung des Films ist eine derb geschnittene FSK 16-Version, in der um die zwölf Minuten fehlen. Ein Kuriosum, mehr nicht.
Nun hat Peter Jackson persönlich in einem Filmpodcast vom Empire-Magazine offiziell bekannt gegeben, dass er an einer 4k-Restauration des Films arbeiten würde, die seiner Meinung nach „fantastisch“ aussehen würde. Es bleibt zu hoffen, dass ein deutscher Anbieter diese Restauration zum Anlass nimmt, um den Film frei zu klagen (insofern er die Vertriebsrechte besitzt). Bei Tobe Hoopers „Kettensägenmassaker“ („The Texas Chainsaw Massacre“, 1974) oder Sam Raimis „Tanz der Teufel“ („The Evil Dead“, 1981) hatte es zumindest geklappt. Es bleibt abzuwarten und somit spannend. Für den englisch-sprachigen Markt wird es allerdings definitiv eine Veröffentlichung des Unrated-Cuts auf Basis der 4k-Restauration geben. Dies ist gesichert und dürfte keine Überraschung sein.
‐ Markus Haage
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